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Fragen und Antworten zum Thema barrierefrei Bauen

 

  • Was bedeutet barrierefrei?
    • Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit
      Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
  • Warum barrierefrei?
    • Barrierefreies Bauen ist Teil des richtigen und guten Bauens.
      Am Ende bedeutet es, Hindernisse wegzulassen, damit alle Menschen die gebaute Umwelt nutzen können.
  • Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
    • Ja, die gesetzliche Grundlage ist das seit dem 01.01.2006 gültige BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
  • Was steht im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz?
    • Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu gewährleisten.
    • Auf Grund einer Behinderung darf niemand diskriminiert werden.
    • Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
    • Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots hat die betroffene Person Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
  • Welche Immobilien müssen barrierefrei sein?
    • Alle Immobilien der öffentlichen Hand.
    • Alle Geschäftsimmobilien von Dienstleistungsbetrieben.
    • Alle Geschäftsimmobilien von Betrieben, die der Gewerbeordung unterliegen.
  • Seit wann ist es Pflicht, Gebäude barrierefrei zu gestalten?
    • Seit 1.1.2006 müssen alle Neubauten barrierefrei sein.
    • Für bestehende Bauten gibt es Übergangsfristen.
  • Welche Mindestanforderungen hat eine barrierefreie Immobilie?
    • Keine vertikalen Barrieren (Schwellen, Stufen und Türanschläge nicht höher als 3cm; Rampen nicht steiler als 6%).
    • Keine horizontalen Barrieren (Türen mindestens 80cm breit;
      Wege und Gänge mindestens 120cm breit; Taktile Blindenleitsysteme).
    • Ausreichend Bewegungsfläche (Wendekreis Rollstuhl 150cm; keine Hindernisse im Kopfbereich).
    • Selbständige Benutzung aller Bedienungselemente.
  • Was mache ich, wenn ich feststelle, dass ich einen Umbau benötige?
    • Download und Ausarbeitung des Selbsterhebungsbogens Selbsterhebungsbogen (3% Preisvorteil).
    • Terminvereinbarung mit dem barrierefrei-Team unter 0800 24 24 30.

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